Yachtkauf Die Gefahr des Untergangs Augen auf – Kauf ist Kauf, so das bekannte Sprichwort. Doch beim Erwerb einer (gebrauchten) Yacht können vor allem rechtliche Unsicherheiten den Blick trüben. Worauf beim Yacht(ver-)kauf zu achten ist, verrät ausführlich Experte Florian Dauser. Bisher waren Kaufanbahnung, Anzahlung und Kaufvertrag die Leitthemen, dieses Kapitel behandelt etwaige Gewährleistungs- und Schadenersatzpflichten. Der Kauf oder Verkauf einer privaten Yacht wird in der Praxis meist ohne professionelle Begleitung seitens eines Rechtsanwalts abgewickelt – was noch zu Problemen führen kann, zum Beispiel wenn die Yacht noch nicht oder schon längst ausgefolgt ist. Dieser Beitrag liefert Praxistipps aus meinem professionellen Umfeld, die auch von Nichtjuristen unbedingt beachtet werden sollten. TIPP 1: ÜBERGABE Die Übergabe eines gekauften Boots ist jene Phase, in der erfahrungsgemäß die meisten Fehler oder Unachtsamkeiten passieren. Bei Gewährleistungs- und Schadenersatzpflichten von Verkäufern kommt es nämlich stets auf den Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe an. Für Schäden, die nach der Übergabe eintreten, haftet der Verkäufer nicht mehr. Je besser man also besichtigt, desto besser ist man rechtlich abgesichert, da es schwierig sein kann im Nachhinein zu be weisen, dass ein Mangel bereits bei der Übergabe vorgelegen ist. Käufer sollten jedenfalls eine Checkliste – insbesondere zu Ausrüstungsgegenständen sowie zu prüfenden Vorrichtungen – vorbereiten und diese bei der Übergabe abarbeiten. Bei größeren Yachten (mit entsprechend hohem Kaufpreis) empfiehlt es sich, jedenfalls einen Mechaniker oder Sachverständigen mitzunehmen, der die Yacht – auch während der Probefahrt – durchcheckt. So hat sich beispielsweise durchgesetzt, dass bei Probefahrten verschiedene Drehzahlen gefahren werden, um zu prüfen, ob es irgendwelche Defizite gibt. Schließlich sollte das Boot noch aus dem Wasser gekrant werden, um den Rumpf überprüfen zu können. Stellt sich ein Mangel bei der Übergabe heraus, kann der Käufer die Annahme verweigern oder im ebenfalls vorzubereitenden Übergabeprotokoll – mit Unterschrift des Käufers – vermerken lassen, dass er Gewähr für diesen Mangel leistet. TIPP 2: VERZUG Grundsätzlich ist ein Übergabezeitpunkt zu vereinbaren, da sonst keine Verzugsfolgen eintreten können: Taucht der Käufer nicht bei der Über gabe auf, dann geht die Ge fahr eines zufälligen „Untergangs“ auf den Käufer über. Mit dem juristischen Begriff „Untergang“ ist der Verlust der Kaufsache, z. B. durch Brand, Dieb stahl oder im Fall eines Boots passenderweise auch durch Untergang (z. B. im Sturm), gemeint. Dies setzt aber voraus, dass der Ver käufer bereit war, das Boot ordnungsgemäß zu übergeben. Ist der Verkäufer zum Übergabezeitpunkt unverschuldet nicht in der Lage, das Boot zu übergeben, kann der Käufer eine Nachfrist setzen (üblicherweise werden zwei Wochen als angemessen angesehen) oder vom Vertrag zurücktreten. Die Gefahr des „Untergangs“ bleibt beim Verkäufer. Über gibt der Verkäufer das Boot verschuldet nicht zum vereinbarten Übergabezeitpunkt, kann der Käufer an dem Kaufvertrag festhalten und den Verspätungsschaden verlangen (Transporterkosten etc.). Er kann aber auch vom Vertrag zurücktreten und das Erfüllungsinteresse verlangen (Differenz zum höheren Anschaffungspreis eines gleichwertigen Boots). TIPP 3: EIGENTUMSÜBERGANG Der Eigentumsübergang erfolgt – sofern nicht anders geregelt – mit der Übergabe des Boots. Aus Verkäufersicht empfiehlt es sich, einen sogenannten Eigentumsvorbehalt in den Kaufvertrag aufzunehmen. Dies garantiert, dass das Eigentum unabhängig von der Übergabe erst mit der Bezahlung des vollen Kaufpreises auf den Käufer übergeht. Käufer oder Verkäufer: Wer hat Schuld bei Untergang des Kaufobjekts? FLORIAN DAUSER ist Rechtsanwalt in Wien mit Spezialisierung auf Schifffahrtsund Seerecht sowie Versicherungs- und Arbeitsrecht. florian.dauser@fwp.at ILLUSTRATION: LIGHTSPRING/SHUTTERSTOCK.COM 64 5/2023
YACHTING, REISEN UND MEER Sportcabrio B.Yond kann auch Hybrid. Jenseits Verbrenner SONDERAUSFÜHRUNG. Die B.Yond Limited Edition von Benetti unterscheidet sich von den Brot-und-Butter-Modellen der Explorer- Serie durch ein paar Designdetails, wie z. B. die Farbe (Vulkangrau) oder ein beleuchtetes Logo. Wichtiger: Auch bei den 40-m-Yachten kehrt zumindest als Option der Umweltgedanke ein. Die Limited Edition ist auch als Hybridmodell erhältlich, das in Zusammenarbeit mit Siemens entwickelt wurde und den CO 2 -Ausstoß um bis zu einem Viertel senken soll. è www.benettiyachts.it INNEN- ODER AUSSENBORDER. Die Hanse-Tochter Fjord kündigt zwei neue Modelle in ihrer Serie von Walk around-Yachten an: Als 39 XL mit Inbordern und als 39 XP mit Mercury-V10-Außenbordmotoren. Ersetzt wird damit die Fjord 38, das kleinste Modell der Linie. Zu erwarten sind beim 11,50-m- Powerboot eine Kabine plus Nasszelle, ein offenes Deckslayout, ein sehr großes T-Top und verschiedene Windschutzscheiben-Optionen. è www.hanseyachtsag.com/fjord/de Fjord 39 mit wahlweise Innen- oder Außenbordmotoren. Keine Ausgabe mehr verpassen! Unterhaltsam informiert in vielen Bereichen: Yachten, Reisen, Wassersport, Umwelt – ein ganzes Jahr lang! Jahres-Abo Print 6 Ausgaben € 35,– Auch als E-Paper erhältlich! € 24,99/Jahr Gruß an die 80er Traum in Teak: Itama 45RS. RE-STYLING. Seinen Motorboot- Klassiker 45S aktualisiert Itama durch die 45RS. Die Neuerungen betreffen z. B. den Badbereich, der jetzt geräumiger und wohnlicher wirkt, und das Armaturenbrett, das mit 12- und optional sogar mit 16-Zoll-Bildschirmen ausgestattet werden kann. Weiters ist der Tisch im Cockpit jetzt in Teak erhältlich, selbst die Luken im Bugbereich sind aus Teakholz. Wie überhaupt das aus Umweltsicht nicht unproblematische Tropenholz bei dem Modell der italienischen Werft recht üppig zum Einsatz kommt. è www.itama-yacht.com www.ocean7.at
YACHTING, REISEN UND MEER 5/2023 Se
DEIN MOMENT. 23. 09. - 01. 10. 2023
Inhalt 5/2023 SCHÖN LANG & LANGSAM
Schaufenster Im Museum Text TAHSIN
In den Wind gesprochen FOTO: PETER
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