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ocean7 4/2024

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Will Meer! Die neue Bavaria C46 – hochkomfortabel, vor allem aber ein Hochsee-Segler. E-De-Antonio E23. Warum das erste E-Modell der Werft auch beim America’s Cup mitspielen darf. Bretagne. Das reizvolle Gezeitenrevier, in dem das Who’s-Who der Regattaszene allgegenwärtig ist. Herr der 1000 Meilen. Das Lebenswerk des Charter-/Regatta-/Ausbildungs-Pioniers Kurt Ecker. Weltweite Fahrt. In zwei Wochen auf See zum FB4-Patent. Hochsee-Angeln. So fängt man an Bord den Fisch – mit Rezepten. Sägerochen. Geheimnisvoll, gefährdet und manchmal in seichteren Gewässern zu sehen. Magellan. Die Geschichte der ersten Weltumrung. YCA-Regatten. Die Highlights der Alpe Adria Sailing Week und des Gebirgssegler Cup 2024.

De Antonio E23 Eine De

De Antonio E23 Eine De Antonio erkennt man an ihren Ecken und Kanten. Und an der Ausstattung. Schlau gelöster Regen- und Sonnenschutz: die faltbare Bug-Persenning. Als Kat ist die E23 auffallend schmal. Wirklich nur für dringendste Bedürfnisse. Hier geht es zu den Batterien. die Höchstgeschwindigkeit von ca. 30 Knoten. Interessanter aber ist, wie das integrierte Foil das Boot schon bei geringerer Geschwindigkeit aus dem Wasser hebt und das Gewicht des Bootes um ca. 70 % reduziert. Durch die beiden Rümpfe verbeißt sich das Boot in enge Kurven und beschleunigt recht agil wieder heraus, was den Fahrspaß merklich erhöht. Sobald das Foil seine Arbeit übernommen hat, sinkt der Stromverbrauch deutlich. Der geteilte Rumpf stellt sich auch den Wellen in der Bucht von Barcelona entgegen und taucht sanft in diese ein. Geradeausfahrt und langgezogene Kurven kann man richtig genießen, bevor es heißt, wieder den Hafen anzusteuern. WERBUNG FÜR BOOT UND WERFT 30 Knoten sind für ein Serien- E-Boot dieser Klasse flott, aber für die Begleitung der AC75-Renn- Yachten, die es auf bis zu 50 Knoten schaffen, reicht es nicht. Das ist auch nicht der Job der De-Antonio-Supportboote. Zu deren Aufgabenbereich wird beispielsweise die Kontrolle der Bojen zählen. Eine tolle Werbung, nicht nur für das Modell, sondern auch für die Werft, ist die Kooperation allemal – und darauf wird es der De-Antonio-Führung ankommen. Was das Begleiten der Boliden des America’s Cup betrifft, wurden die Teams übrigens verpflichtet, wasserstoffbetriebene Foiling- Boote zu bauen. Man darf also sehr gespannt sein, was da noch entwickelt wird. Aber als Serienmodelle für die zivile Nutzung werden diese wasserfesten H 2 -Raketen wohl nicht auf den Markt kommen. De Antonio E23 Länge Breite Rumpftiefgang (Motor oben) Motorleistung Reichweiten: bei 30 Knoten bei 20 Knoten bei 5 Knoten Trockengewicht mit Motor 7,20 m 2,23 m 0,43 m 50 kW 20 NM 24 NM 50 NM 1.510 kg Preis netto ab Werft ab € 128.000,– Händler: Baotic Yachting GmbH, Edisonstraße 6, D-60388 Frankfurt, Tel. +49 69 829 78 80, info@baotic-yachting.de è www.baotic-yachting.de 72 4/2024

Yachtkauf Episode 7: Versicherung Augen auf – Kauf ist Kauf, so das bekannte Sprichwort. Doch beim Erwerb einer (gebrauchten) Yacht können vor allem recht liche Unsicherheiten den Blick trüben. Worauf beim Yacht(ver-)kauf zu achten ist, verrät aus führlich unser Rechtsexperte Florian Dauser. Sein folgender Beitrag zum Thema „Versicherungen“ liefert Praxistipps, die von jedermann umgesetzt werden können. TIPP 1: GUT VERSICHERT Will man sich eine Yacht kaufen, stellt sich die Frage, welche Versicherungen abzuschließen sind und welche abgeschlossen werden sollten. Eine Haftpflichtversicherung ist in den meisten Ländern ohnehin verpflichtend. Eine Kaskoversicherung ist optional. Eine Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die Dritten durch den Betrieb einer Yacht entstehen können. Dabei gibt es unterschiedliche Versicherungsprodukte, die einen unterschiedlichen Deckungsumfang bieten. So können beispielsweise auch Crew-Mitglieder mitversichert werden oder Skipper selbst für geliehene/gecharterte Schiffe versichert sein. Bei einer Kaskoversicherung haftet die Versicherung hingegen für Schäden an der eigenen Yacht. Auch hier gibt es große Unterschiede zwischen den Versicherungsprodukten. Beispielsweise kann grobe Fahrlässigkeit mitversichert werden. Es empfiehlt sich hier jedenfalls, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. TIPP 2: HAFTUNGS - AUSSCHLÜSSE Die Haftpflicht- und Kaskoversicherung unterscheiden sich nicht nur im Deckungsumfang, sondern auch in den Haftungsausschlüssen. Im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung ist fahrlässiges Handeln grundsätzlich nicht schädlich für eine Versicherungsdeckung. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das Verhalten, das zum Schaden geführt hat, leicht oder grob fahrlässig war. Vorsätzliches Handeln führt ILLUSTRATION: TERAVECTOR/SHUTTERSTOCK.COM hingegen immer zum Haftungsausschluss, wobei hier Vorsicht geboten ist, da dies in manchen Fällen beispielsweise auch beim sogenannten bedingten Vorsatz der Fall ist. Von bedingtem Vorsatz spricht man, wenn ein Täter den schädlichen Erfolg seines Handelns zwar nicht will, auch nicht gewiss weiß, dass er eintritt, ihn jedoch ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet. Bei der Kaskoversicherung macht es hingegen für die Versicherungshaftung – sofern grobe Fahrlässigkeit nicht explizit mitversichert ist – einen wesentlichen Unterschied, ob grob oder leicht fahrlässig gehandelt wurde. TIPP 3: YACHTEIGNER- PFLICHTEN Die meisten Versicherungen sehen in ihren Versicherungsbedingungen vor, dass der Versicherungsnehmer Maßnahmen zur Schadensminimierung ergreifen und bei der Schadensermittlung entsprechend mitwirken muss. Werden diese Obliegenheiten verletzt, könnte dies zu einer (teilweisen) Haftungsfreiheit der Versicherung Kasko- oder Haftpflichtversicherung? Oder beides für alle Fälle? FLORIAN DAUSER ist Rechtsanwalt in Wien mit Spezialisierung auf Schifffahrtsund Seerecht sowie Versicherungs- und Arbeitsrecht. florian.dauser@fwp.at führen. Bei größeren Schäden ist es durchaus von Vorteil, wenn ein eigener Sachverständiger zur Schadensfeststellung beigezogen wird. In der Praxis kommt es häufiger als man denkt zu Problemen wegen verspäteter Meldungen von Schäden im Zusammenhang mit der Haftpflichtversicherung. Hierzu hat der Oberste Gerichtshof zwar in einer relativ jungen Entscheidung festgestellt, dass es jedenfalls ausreichend ist, wenn die Versicherung rechtzeitig von einem Schaden erfährt, unabhängig davon, ob vom Versicherungsnehmer oder anderweitig. Da man sich darauf aber in keinem Fall verlassen sollte, ist dringend anzuraten, Schäden umgehend zu melden. Nachtrag zum Thema „Registrierung“, erschienen in der Ausgabe 3/2024: Zur Vervollständigung des Beitrags weisen wir darauf hin, dass nicht nur österreichische Staatsbürger eine Yacht in Österreich registrieren können, sondern auch EWR- Staatsbürger, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. 4/2024 73

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