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OCEAN7 2016-03

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OCEAN7 testet Overblue44, ein Katamaran zum Chillen und Wohlfühlen, trotz gewöhnungsbedürftigem Äußeren. Außerdem in dieser Ausgabe: Reportagen über die Grenadinen in der Karibik, die Philippinen und Erfahrungen einer Langfahrt.

OCEAN7People 40 Jahre Sicherheit Dr. Friedrich Schöchl gilt als ideenreicher Versicherungs- Spezialist, der das Segeln und Motorbootfahren für Skipper und Eigner sorgenfreier gestaltet – und das seit nun bereits mehr als 40 Jahren! OCEAN7 sprach mit dem Gründer von Yacht-Pool. Herr Dr. Schöchl, Sie sind als Erfinder des Sicherungsscheins wohl jedem Charterkunden und jedem Vercharterer ein Begriff. Aber Sie haben mit Yacht-Pool noch viele weitere innovative Akzente im Versicherungswesen gesetzt. So gilt Yacht-Pool in der Branche unbestritten nicht nur als Erfinder der Skipper-Haftpflichtversicherung, sondern so gut wie von allen speziellen Charterversicherungen wie Kautions-, Folgeschaden-, Charter-Rücktritts-, Unfallversicherung; auch die Absicherung der Charterzahlungen ist eine Ihrer Ideen. Jetzt feiern Sie 40-jähriges Firmenjubiläum. Auf welche Ihrer vielen Ideen sind Sie besonders stolz? Dr. Schöchl: Kundenorientierung war immer schon unser größtes Anliegen. Wir haben bereits vor über 40 Jahren als erste in der Versicherung von Freizeitschiffen die „Allgefahrendeckung“ eingeführt. Damals ohne jeglichen Marktdruck, sondern offensichtlich in sehr weitsichtiger Kundenorientierung. Eine Ablehnung eines Schadens als Betriebsschaden außer Motorschaden hat es deshalb bei Yacht-Pool in den 40 Jahren des Bestehens auch nie gegeben. Dazu muss man die Gründungsmotivation von Yacht-Pool kennen. Damals war in keiner Weise beabsichtigt, einer der großen Player auf dem Gebiet der Yachtversicherungen in Europa zu werden. Vielmehr war es der Ärger, den unsere Sunbeam-Kunden von Yachtbau Schöchl in dieser Zeit mir ihren Versicherern hatten. Vorerst ausschließlich zum Schutz unserer Kunden, setzte ich mich hin und schrieb die ersten Bedingungen der Yacht-Pool- Allgefahrendeckung, weil mich eben schon damals die für den Kunden vielfach nicht erkennbaren versteckten Ausschlüsse nervten. Sie starteten schon damals mit den ersten Verträgen unter dem Namen Yacht-Pool? Dr. Schöchl: Der Name sollte den Pool der Versicherungsnehmer versinnbildlichen, die unter gemeinsamer Führung ein entsprechendes Gegengewicht und damit den Schutz des Einzelnen gegenüber den großen Versicherern bildet. Diese Idee, gepaart mit objektiv guten Produkten, hat sich offensichtlich durchgesetzt. Geboren wurde Yacht-Pool also aus Ärger mit Versicherungen? Dr. Schöchl: Ja. Und erwachsen geworden sind wir über unsere Reputation. Unsere Werbung war dabei unser Stiefkind, denn wir hatten unentwegt alle Hände voll zu tun, um unseren Kundennachfragen und unseren Qualitätsansprüchen gerecht zu werden und neue innovative Ideen zum Vorteil unserer Kunden zu entwickeln. Pantaenius, einer Ihrer Mitbewerber, hat auf der Boot 2016 in Düsseldorf in einer Pressekonferenz angekündigt, jetzt mit seiner Allgefahrendeckung neue Standards zu setzen. Wie ist das zu verstehen? Dr. Schöchl: Da reibt sich mancher Insider der Branche ganz kräftig die Augen, wenn sich eine Firma, die über Jahrzehnte für den Kunden eindeutig nachteiligere Einzelgefahrendeckung angeboten hat, sich nun schließlich dem Marktdruck beugen muss, sich aber dabei so darstellt, als würde sie mit den neuen Bedingungen einen neuen Standard setzen. Objektiv und rechtlich betrachtet war natürlich die Allgefahrendeckung der Einzelgefahrendeckung zu allen Zeiten haushoch überlegen. Warum? Dr. Schöchl: Weil nämlich bei der Einzelgefahren - deckung nur die Risiken abgedeckt sind, die auch in der Police einzeln namentlich genannt sind. Und was nicht genannt ist, demnach auch nicht versichert ist. Jeder, der nur einigermaßen mit den Risiken des Yachtsports vertraut ist, weiß, dass keine Liste lang genug ist, um alle maritimen Risiken, die es gibt, aufzuzählen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die mit der Allgefahrendeckung verbundene Beweislastumkehr. D. h., bei der Allgefahrendeckung hat der Versicherer zu beweisen, dass 32 OCEAN7 03/2016 | Mai/Juni 2016

Dr. Friedrich Schöchl ein Ausschlussgrund vorliegt. Denn alles, was nicht klar ausgeschlossen ist, ist versichert. Ganz anders bei der Einzelgefahrendeckung, wo der Versicherungsnehmer beweisen muss, dass eines der genannten Risiken eingetreten ist. Kurz gesagt, bei der Allgefahrendeckung liegt das Prozessrisiko zu einem guten Teil beim Versicherer und bei der Einzelgefahrendeckung eben beim Versicherungsnehmer. Das wussten natürlich auch alle, die die Einzelgefahren - deckung in ihren Bedingungen stehen hatten. Und sie hielten aus verständlichen Gründen daran fest – so lange es ging! Bei Pantaenius waren es offensichtlich mehr als 40 Jahre. Gibt es für diese Aussagen ein Bespiel? Dr. Schöchl: Ein exemplarischer Fall aus 2015: Ein Skipper machte eine Halse, die Großschot verhedderte sich beim überkommenden Baum am Steuerstand und verursachte damit einen erheblichen Schaden, der von Pantaenius mit der Argumentation, es handle sich um einen „nicht versicherten Betriebsschaden“ vorerst abgelehnt wurde. Dass es so etwas wie einen Betriebsschaden außer beim Motor beim normalen Gebrauch einer Segelyacht gibt, ist sehr seltsam. Ganz sicher steht davon nichts in den Ausschlüssen der Versicherungsbedingungen. Was für Gutachter schon vorsichtig ausgedrückt „seltsam“ klingt, ist für den Laien natürlich völlig unverständlich. Inzwischen bieten etliche andere Versicherungen auch an, was Sie als Pionier erfunden haben. Dr. Schöchl: All diese Entwicklungen sind nicht patentierbar. Und weil sie eben gut waren, wurden sie von manchem Wettbewerber, manchmal mehr schlecht als recht, kopiert. Ganz generell ist es in der Praxis deshalb wohl so, dass es unabhängig von dem, was im Kleingedruckten steht, bei einer guten Versicherung zu einem guten Teil um Vertrauen geht. Und der Erfüllung des Vertrauens, was letztlich das Image einer Firma prägt. Eine große, europäische Yachtzeitschrift kam dabei schon vor Jahren zu dem Urteil „Yacht-Pool ist die Benchmark in Sachen Kundensicherheit“. Darüber freuen wir uns. Und das ist letztlich auch unser Ansporn. Was ist denn unter dem Begriff „Betriebsschaden“ überhaupt zu verstehen? Dr. Schöchl: Wenn jeder Schaden, der auf einer Yacht ohne äußere Einwirkung geschieht, von einem Versicherer als Betriebsschaden gesehen würde, wäre dies für den Versicherungsnehmer höchst problematisch. Dann könnte nämlich das Reißen der Genua, weil sie irgendwo hängen bleibt, der Bruch des Radarreflektors, weil die Genua sich verhakt, und natürlich auch ein Mastbruch ggf. als Betriebsschaden gesehen werden. Pantaenius sprach in seiner Pressekonferenz auf der Boot von über tausend Schadenfällen, die abgewickelt werden … Dr. Schöchl: Wie viele auch immer, bei wie vielen mag es wohl solche für den Kunden nicht offensichtliche Ausschlüsse gegeben haben? Wohl zu viele, sodass man sich dem Marktdruck folgend schließlich zu einer radikalen Kursänderung entschließen musste. Die offizielle Begründung: „… als Vorreiter in der Yachtversicherung sind wir es unseren Kunden schuldig, stets den besten Service zu bieten.“ Interessant ist dabei die Aussage, dass man im Ausland schon länger mit der Allgefahrendeckung arbeitete. Klingt, als wäre das in Deutschland und Österreich bisher noch nicht nötig gewesen. Mai/Juni 2016 | OCEAN7 03/2016 33

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