Aufrufe
vor 8 Jahren

OCEAN7 2016-02

  • Text
  • Aasw
  • Silvershark
  • Jeanneau
  • Kobas
  • Schenk
  • Bootsinstandhaltung
  • Hoorn
  • Schiff
  • Weltumsegelung
  • Segelkids
  • Ithaka
  • Lefkas
  • Odysseus
  • Atlantik
  • Motorboot
  • Yacht
  • Ocean
  • Kapverden
  • Tulln
  • Dragonfly
Abenteuersegeln auf den Kapverden. Einzigartige Inseln mitten im Atlantik. Weit abgelegen vor der Küste Afrikas und wenn überhaupt meist nur als kurzer Zwischenstopp bei Reisen in die Karibik gewählt. Dabei sind die Inseln mit ihrer freundlichen Bevölkerung ein weitgehend unerschlossenes, tolles Segelrevier.

Motorbootsport und

Motorbootsport und SeefahrtsVerband Österreich Die Tücken Text: Kandidat Peter Sch. der Praxisprüfung Die Praxisprüfung für den Befähigungsausweis für Motoryachten ist in der neuen Jachtprüfungs - ordnung des Verkehrsministeriums („JachtPrO“) an ein verbindliches Prüfungsprotokoll gebunden. Der Prüfer muss das für jeden Kandidaten zu 100 % durchprüfen. Hier das Originalgespräch zwischen Prüfer und Kandidat bei der ersten Praxisprüfung in 2016: Prüfer: Herr Kandidat Peter, wir haben jetzt in den letzten 20 Stunden das Prüfungsprotokoll der Praxisprüfung schon fast zur Gänze durchgearbeitet. Allerdings muss ich sie darauf aufmerksam machen, dass sie schon sechs Schlechtpunkte haben. Kandidat Peter Sch.: Was habe ich denn alles falsch gemacht? Prüfer: Sie haben die Tasten für die Trimmklappen und die Tasten für das Bugstrahlruder verwechselt. Somit haben sie bei den Lernzielen „Bedienung der Trimmklappen“ und „Bedienung des Bugstrahlruders“ je einen schweren Fehler. Das macht zweimal drei Schlechtpunkte. Kandidat Peter Sch.: Ist das sehr schlimm, Herr Prüfer? Prüfer: Sie dürfen maximal acht Schlechtpunkte haben. Also noch ein schwerer Fehler zu drei Punkten und sie sind durchgefallen. Kandidat Peter Sch.: Wie viele Protokollpunkte muss ich noch abarbeiten? Prüfer: Einen. Wir kommen jetzt zu Punkt C5: Terrestrische Navigation bei hoher Geschwindigkeit. Herr Kandidat Peter, machen Sie eine Navigationsplanung einer Fahrt mit 30 Knoten, die mehrere Kurswechsel erfordert! Kandidat Peter Sch.: Herr Prüfer, unser Prüfungsschiff schafft aber nur 15 Knoten! Prüfer: Ich fordere Sie aber auf, eine Fahrt mit 30 Knoten zu planen. Kandidat Peter Sch.: Aber fahren kann ich das mit diesem Schiff nicht! Prüfer: Dann planen Sie eine hypothetische Fahrt und tun so, als ob sie 30 Knoten fahren würden! Kandidat Peter Sch. nimmt ein A4-Blatt, schreibt drei Zeilen drauf und gibt es dem Prüfer. Darauf steht: Triplog auf „0“, Kurs 270°. Bei Triplog „1“ Kurs 000°. Bei Triplog „2“ Kurs 270° bis Triplog „3“. Prüfer: Und woran sieht man, wie schnell Sie fahren? Kandidat Peter Sch.: Gar nicht, das ist dabei ziemlich egal. Prüfer: Sie müssen aber gemäß JachtPrO „Terrestrische Navigation bei hoher Geschwindigkeit“ durchführen. Schreiben Sie wenigstens dazu, wie lange Ihre Fahrt dauern wird! Kandidat Peter Sch. schreibt „12 Minuten“ auf das A4-Blatt und reicht es wieder dem Prüfer. Prüfer: Das ist falsch! Kandidat Peter Sch.: Aber solange wird meine Fahrt dauern, weil ich nur 15 Knoten fahren kann. Prüfer: Ich habe aber gesagt, Sie sollen rein hypothetisch so tun, als ob sie 30 Knoten fahren könnten. Sie sind durchgefallen! Kandidat Peter Sch.: Herr Prüfer, können Sie nicht wenigstens nur zwei Schlechtpunkte geben, damit ich nur acht Schlechtpunkte habe? Prüfer: Nein, zwei Punkte sind in der JachtPrO nicht vorgesehen. Sie sind endgültig durchgefallen! Kandidat Peter Sch.: Na gut, Herr Prüfer, dann danke ich für Ihre Bemühungen. Ich mache jetzt meine Praxisprüfung beim MSVÖ für den Verbandsschein des MSVÖ. Dort werden nämlich keine hypothetischen Punkte geprüft. Gabčíkovo Aktuelle Information von Dkfm. Helmut Knotzinger Die rechte Kammer wurde umgebaut und weist jetzt Fixpoller auf (siehe Bild). Die linke Kammer hat weiterhin beidseitig je zehn Schwimmpoller. Achtung: Bei der Talfahrt besteht auch für Sportboote Anmeldepflicht per Funk (UKW-Kanal 78) oder Tel. (+421/31 559 4539) bereits im Bereich Strom-km 1855 bis Kanal-km 37 (je nach Empfang). Bei Nichtbefolgung droht eine Strafzahlung. Ebenso mit Strafe bedroht ist die Nichteinhaltung eines Mindestabstandes von 80 (!) Metern zu beiden Kanalufern. 72 OCEAN7 01/2016 | März/April 2016

Auf Grund von Beschwerden (Nichteinhaltung der Geschwindigkeit etc.) bringen wir in dieser Ausgabe die 2009 von Josef Schostal, M.Ed. zusammengestellte Information für das Befahren der Altarmbereiche hinter den Leitwerken „Herzoglacke“ und „Naarnsporn“. Herzoglacke und Naarnsporn: Aktuelle Auflagen Im Zuge des Schutzes der Augebiete entlang der niederösterreichischen Donau als Natura-2000-Gebiet bestand die Gefahr, dass Altarme und Gewässerteile hinter Leitwerken durch Befahrungsverbote für Sportbootfahrer nicht mehr als Erholungsraum zur Verfügung stehen. Es sind dies Naturparadiese, wo Dutzende Motorbootfahrer der umliegenden Clubs aber auch Wasserwanderer im Einklang mit der Natur Erholung fanden und eine Auszeit vom Alltagsstress nehmen konnten. Die diesen Gebieten benachbarten Clubs sahen gemeinsam mit dem Motorbootlandesverband für Niederösterreich durch die Errichtung von Länden hinter diesen Leitwerken die Möglichkeit, schifffahrtsrechtlich auch weiterhin die Nutzung dieser Bereiche durch Sportbootfahrer sicher zu stellen. Die Argumente der Konsenswerber fand glücklicherweise bei den zuständigen Behörden wie auch den Natur- und Umweltschützern positive Aufnahme, die Länden wurden genehmigt und mittlerweile – auch durch Unterstützung des MSVÖ an Mitgliedvereine – errichtet. Diese dokumentieren sich in am stromseitigen Steinwurf entlang laufenden Ketten, an denen eine „Landfeste“ ausgebracht werden kann, während das Boot über Bug oder Heckanker liegt. Selbstverständlich sind Auflagen vorgegeben, die eingehalten werden müssen: Auflagen und Bestimmungen für das Befahren der Herzoglacke mit Sportbooten (Kurzfassung) · Der naturbelassene rechte Uferbereich (zur Straße) sowie der Sporn oberhalb des genannten Punktes (Strom-km 2007,700+35) darf nicht für die Verheftung von Booten verwendet werden. · Der Betrieb der privaten Lände ist erst ab 1. Juni (Laichzeit der Fische, Brut- und Nistzeit der Vögel) gestattet. Das Befahren und Ankern in der Herzoglacke ist ganzjährig gestattet. Das Verheften an den Länden (Ringe) erst ab 1. Juni. · Die Fahrgeschwindigkeit von höchstens 5 km/h ist einzuhalten. · Im Bereich der Lände sind ca. alle 10m Ringe angebracht, die mit Signalfarbe gekennzeichnet sind. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte den Motor Yacht Club Wachau: Yachthafenstraße 7, 3500 Krems; Tel. +43 (0)2732/83617 bzw. mycw@aon.at Auflagen und Bestimmungen für das Befahren des Naarnsporns (Strkm. 1972,7 l.U.) mit Sportbooten (Kurzfassung) · Der Betrieb der privaten Länden ist erst ab 01.Juni (Laichzeit der Fische, Brut- und Nistzeit der Vögel) gestattet. Das Befahren und Ankern im Naarnsporn ist ganzjährig gestattet. Das Verheften an den Länden (Kette) erst ab 1. Juni. · Hinter dem Leitwerk ist eine Fahrgeschwindigkeit von höchstens 5 km/h einzuhalten (siehe Bild). · Das Verheften an Verkehrszeichen, Bäumen und Sträuchern (= biologische Verheftung) ist generell (gem. Wasser - straßenverkehrsordnung) nicht gestattet. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte den Boot-Club Zwentendorf, Am Hafen, 3435 Kleinschönbichl; Tel. +43 (0)2277/2251 bzw. bcz@gmx.at Das bislang verbotene Verheften am naturbelassenen linken Ufer (auseitig) wurde mittlerweile bis auf Weiteres aufgehoben. Viel wesentlicher als die Einhaltung dieser Auflagen ist jedoch der eigenverantwortliche Umgang mit der Natur durch die diese Gewässerteile befahrenden und dort still liegenden Sportbootfahrer. Wie es schon seit Jahrzehnten dort gelang, jedem neu ankommenden Gast ein Naturparadies präsentieren zu können, so soll es auch weiterhin bleiben: Es wird mit der geringsten für Manöver erforderlichen Geschwindigkeit gefahren, unnötiger Lärm wird vermieden, Müll nicht in der Au oder gar im Wasser entsorgt, sondern wieder mitgenommen: jeder verlässt diese Idylle so, wie er sie gerne vorfinden will. Auch werden seitens des Naturschutzbeauftragten des Landes kurzfristig angesetzte „Lokalaugenscheinbefahrungen“ gemeinsam mit Vertretern des Boot-Club Zwentendorf (der für die Beaufsichtigung der der Auflagenerfüllung durch die Benützer der Lände Naarnsporn gegenüber der Behörde Ansprechpartner ist) anberaumt, um Beeinträchtigungen des Austandes durch Sportbootfahrer frühzeitig zu erkennen und durch entsprechende Maßnahmen (strengere Auflagen, Fahrverbote etc.) gegensteuern zu können. Nachrichten für die Schifffahrt der OSB Schleusensperren Schleusenkammer Abwinden: Für die Schleuse Abwinden-Asten, linke Kammer, Strom-km 2119.7 gilt bis 24.März 2016: Sperre im ganzen Bereich wegen Revisionsarbeiten. Schleusenkammer Ottensheim: Für die Schleuse Ottensheim, rechte Kammer, Strom-km 2147.1 gilt bis 31. März 2016: Sperre im ganzen Bereich wegen Revisionsarbeiten. Schleuse Greifenstein: Für die Schleuse Greifenstein, rechte Kammer, Strom-km 1949.4 gilt bis 24. März 2016: Sperre im ganzen Bereich wegen Revisionsarbeiten. Baggerungen UW Freudenau: Für den Fluss Donau, Strom-km 1920.4 bis 1920.1 gilt bis 22. Dezember 2016, Montag, Dienstag, Mittwoch von 7.00–17.30 Uhr, Donnerstag von 7.00–16.30 Uhr: Sog und Wellenschlag vermeiden im ganzen Bereich, besondere Vorsicht im Bereich des linken Ufers. Verklappt wird bei Strom-km 1920,0 bis Strom-km 1914,0, innerhalb und außerhalb der Fahrrinne. Es besteht eine zusätzliche Meldepflicht über UKW Kanal 10, MS Krems, schwimmendes Gerät F601. Altenwörth: Für den Fluss Donau, Strom-km 1982.8 bis 1982.8 gilt bis 22. Dezember 2016, Montag bis Freitag von 6.00–2000 Uhr: Sog und Wellenschlag vermeiden, besondere Vorsicht im rechten Bereich. Bereich Linz (Steinmetzplatzl): Für den Fluss Donau, Strom-km 2134.3 bis 2136.1 gilt bis 25. März 2016, Montag bis Freitag von 6.00–19.00 Uhr: Sog und Wellenschlag vermeiden, besondere Vorsicht im ganzen Bereich. Im Bereich Strom-km 2135.2 bis 2136.4 gilt Begegnungsverbot und Überholverbot im ganzen Bereich. Es besteht eine zusätzliche Meldepflicht über UKW Kanal 10, Bagger „Raphaela“. Sonstiges Breite Erdbergerbrücke: Für die Erdberger Brücke, Wiener Donaukanal Strom-km 10.0 bis 10.8, gilt bis 31. Dezember 2016: verfügbare Breite höchstens 28 m im ganzen Bereich wegen Bauarbeiten. Regelung Durchfahrt Straßen- und Eisenbahn - brücke Mauthausen: Für die Brücke Straßen- und Eisenbahnbrücke Mauthausen, Strom-km 2110.9 bis 2111.2 gilt bis 30. Juni 2016: besondere Vorsicht im ganzen Bereich. Es gilt eine neue Verordnung betreffend Regelung der Durchfahrt der Straßen- und Eisenbahnbrücke Mauthausen aufgrund von Arbeiten. Diese Nachricht für die Binnenschifffahrt gilt als Fahrbefehl im Sinne des § 23 Abs. 5 des Schifffahrtsgesetzes. Ergänzende Informationen können über Internet http://nts.doris.bmvit.gv.at/Download?attachem ent=2006000240000000661 und http://nts.doris. bmvit.gv.at/Download?attachem ent=2006000240000000662 abgerufen werden.

Ocean7 Magazin

Blog

© 2017 by Ocean 7, Satz- und Druck-Team GmbH - Impressum und Privacy