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OCEAN7 2016-01

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Die kapverdischen Inseln. Teil 1 der großen Reportage über einen Törn in diesem touristisch noch unverdorbenen und ursprünglichen Revier. Atemberaubende Landschaft, freundliche Menschen, unglaublicher Reichtum an Meeresbewohnern machen einen Törn zwischen den Inseln vor der Westküste Afrikas zu einem einzigartigen Erlebnis.

OCEAN7Service Wiens Polizeipräsident Dr. Gerhard Pürstl ist nach einem Minimalschaden, den er als Skipper mit einer bei Offshore-Boote gecharterten Motoryacht in Kroatien verursacht hat, in einen wilden Rechtsstreit verwickelt. Hier berichtet er von dem Vorfall und seinen dubiosen Folgen. Text: Dr. Gerhard Pürstl Internationaler Rechtsstreit Minimalschad unerwarte Seit Jahren chartere ich in Kroatien stets beim selben Charterunternehmen Motoryachten, bislang zur größten Zufriedenheit. Schließlich sind die Yachten stets in Ordnung gehalten und vor allem haftpflicht- und vollkaskoversichert. Kein vernünftiger Skipper würde sich darauf einlassen, ein Schiff zu chartern ohne die Gewissheit der vertraglichen Zusicherung, dass dieses auch entsprechend versichert ist. Obwohl niemand bei der Buchung an einen Unfall denken will, gehört ein ordentlicher Versicherungsschutz dazu. Nur eines: Ob die gecharterte Yacht auch tatsächlich versichert ist oder nicht, kann der Skipper im Regelfall nicht prüfen, insbesondere dann, wenn die Versicherungen bei einer kroatischen Versicherungsanstalt abgeschlossen sind. Kein Chartergast kann den Versicherungsvertrag oder die -bedingungen lesen. Kein Chartergast weiß in Wirklichkeit, wann und unter welchen Bedingungen eine Versicherung von der Leistung frei wird oder nur beschränkt haftet, niemand weiß, ob vom Vercharterer die Prämien rechtzeitig bezahlt wurden oder ob die Polizze überhaupt noch gültig ist. Persönliche Haftung des Skippers. Und hier liegt das Problem: Als Skipper haftet man für jeden schuldhaft verursachten Schaden dem Geschädigten persönlich unmittelbar und ohne Schadensobergrenze. Diese rechtliche Konstellation kann unangenehm werden, selbst dann, wenn ohnehin voller Versicherungsschutz besteht und scheinbar „alles in Ordnung“ ist. Sie fragen sich: „Warum?“ Dann sollten Sie sich mein Erlebnis vor Augen führen: Es war ein wunderschöner Tag, Anfang Juni 2014. Ich steuerte mit meiner 9-köpfigen Crew und unserer 19 m-Motoryacht einen herrlichen Liegeplatz, der zu einem hervorragenden Lokal in Murter gehört, an. Neben dem freien Platz war bereits ein 75-Fuß-Schiff, eine fast neue Motoryacht, Eigner eine Firma mit Sitz auf Malta, verheftet. Leider erfasste während des Anlegemanövers völlig unerwartet eine plötzliche Böe den Bug unseres Schiffes und trieb diesen an den Bug der anderen Yacht. Die Crew des Nachbarschiffes reagierte nicht mit Fendern, sodass unsere Reling den V-förmigen Bug der anderen Yacht unterhalb deren Deckkante berührte. Wir selbst waren zwar ausreichend am Schiffsrumpf gefendert, doch den Oberlauf der eigenen Reling zu schützen ist, wie jeder erfahrene Skipper weiß, ein Ding der Unmöglichkeit. Schaden: ein Kratzer. Ich schenkte der Sache vorerst keine weitere Aufmerksamkeit, da zwar der Kontakt mit der Reling von einem meiner Crewmitglieder bemerkt, aber von unserem Schiff aus keine Beschädigung an der Nachbaryacht erkannt wurde. Auch hatte die Crew des anderen Schiffes von einem Schaden nichts mitbekommen. Unsere Yacht war überhaupt völlig unbeschädigt. Erst 1 1⁄2 Stunden später bat mich der Skipper des Nachbarschiffes, ein Schweizer mit Wohnsitz in Monaco, an Bord und zeigte mir am Bug einen unterbrochenen waagrechten Kratzer, der angeblich von diesem Manöver stammte. Dieser war in seiner Gesamtlänge etwa zwischen zwei und drei Meter lang und stellenweise sicherlich so tief, dass er nicht einfach wegzupolieren gewesen wäre. Da er sich in Höhe unserer Reling befand, schien mir die Schadensursache plausibel, sodass ich sofort vorschlug, den Scha- 56 OCEAN7 01/2016 | Jänner/Februar 2016

en mit ten Folgen den beim Hafenkapitän zu melden. Der gegnerische Skipper wollte die Sache zuerst nur mit einem privaten Unfallprotokoll regeln, ich bestand jedoch auf eine amtliche Aufnahme. Auf polizeiliches Protokoll bestehen. Diese gestaltete sich nicht ganz einfach, weil der Hafenkapitän vorerst „wegen eines lächerlichen Kratzers“ nicht bereit war, den Vorgang überhaupt zu Papier zu bringen. Erst als ich insistierte und darauf hinwies, dass das Fehlen eines polizeilichen Protokolls in Kroatien als Obliegenheitsverletzung gilt und zur Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers führt, und demonstrativ andeutete, das Gespräch mit dem Handy aufzuzeichnen, war der Hafenkapitän bereit, ein Unfallprotokoll anzufertigen. Als Schaden wurde im Protokoll „Kratzer am Gelcoat“ vermerkt. Zusätzlich fertigte ich mit meinem Handy zwei Fotos von diesem Kratzer an. Am Ende unseres Törns gab ich das Unfallprotokoll bei meinem Vercharterer ab und lieferte auch elektronisch die Schadensfotos. Gut, haftpflichtversichert zu sein, dachte ich und strich den Vorfall aus meinem Gedächtnis. Späte Überraschung. Knappe zehn Monate später kontaktierte mich unerwartet die kroatische Haftpflichtversicherung, fragte mich nach eventuellen zusätzlichen Fotos bzw. nach einer genauen Schadensbeschreibung. Dieser Aufforderung kam ich nach und legte den Fall geistig wieder „ad acta“. Anfang Mai 2015 rief mich der Skipper der gegnerischen Yacht an und beklagte sich, dass die Versicherung, obwohl sie den Schaden anerkannt hätte, mit der Auszahlung der Schadenssumme im Verzug sei, daher müsse er sich nun an mich wenden. Er hätte den Schaden bereits bei einer sardischen Werft reparieren lassen, habe den vollen Schadensbetrag vorgestreckt und bestehe nun auf Ersatz. Ich sagte ihm zu, bei meinem Vercharterer auf rasche Schadensregulierung zu drängen, wurde aber stutzig, als der Unfallgegner plötzlich von einer Schadenssumme über 30.000 Euro sprach. Das ist doch eine Summe, bei der man als Jurist im Wissen um die grundsätzlich persönliche Haftung des Schädigers doch leicht zu schlucken beginnt. Gott sei Dank bin ich seit vielen Jahren Stammkunde bei der Yacht-Pool-Versicherungsservice GmbH, nicht nur als Eigner meines Privatbootes, sondern auch als Charter-Skipper. Ich kontaktierte sofort Dr. Friedrich Schöchl, den Erfinder der Skipper-Haftpflichtversicherung und graue Eminenz bei Yacht-Pool. Dieser beruhigte mich auf der Stelle und bestätigte mir, dass Yacht-Pool für den Fall, dass der kroatische Haftpflichtversicherer nicht oder nicht vollständig leisten müsse oder könne, subsidiär als Versicherer einspringen würde, da ich ja eine ausreichende Skipper-Haftpflichtversicherung hätte. Auch setzte sich Dr. Schöchl sofort persönlich bei meinem Vercharterer dafür ein, dass dieser entsprechenden Druck auf seinen kroatischen Versicherer auf rasche Schadensregulierung ausübe. Gott sei Dank: Skipper-Haftpflicht. Anfang Juni 2015 schickte mir der gegnerische Skipper ein Angebot des kroatischen Haftpflichtversicherers über eine Schadensgutmachung in der Höhe von 3.700 Euro und ersuchte mich um Stellungnahme. Eine solche konnte ich natürlich nicht Jänner/Februar 2016 | OCEAN7 01/2016 57

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