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OCEAN7 2015-06

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Zwei große Reportagen lesen Sie in dieser Ausgabe: Ein Törn mit Kindern im familienfreundlichen Ionischen Meer. Und einen ausführlichen Fotobericht der weltumsegelnden Pitufa-Crew von den Marquesas in der Südsee.

OCEAN7Service Eine renommierte, seit über 30 Jahren erfolgreiche deutsche Charteragentur machte pleite und etliche Charterkunden müssen um ihre eingezahlten Gelder bangen – trotz der trügerischen Sicherheit durch einen „Sicherungsschein“. OCEAN7 hat den Fall recherchiert. ? Mehr Schein als Sicherung Simon Boes aus Hamburg ist Rechtsanwalt und Notar – und derzeit Insolvenzverwalter der in Schieflage gekommenen Charteragentur So Long. „Es ist eine schwierige Aufgabe“, sagt der 44-jährige Jurist zu OCEAN7. „Ich habe mir zum Ziel gesetzt, die Charteragentur zu retten, wieder ins Laufen zu bringen und dann zu veräußern. Vor allem aber liegt mir am Herzen, die Kunden möglichst schadfrei zu halten“. Charteragenturen mit guter Bonität verfügen in der Regel über den sogenannten Sicherungsschein, um die Kundengelder sowohl im Falle der eigenen Insolvenz, als auch der Insolvenz des Flottenbetreibers abzusichern. Auch etliche Kunden, die bei So Long buchten, waren über den „Sicherungsschein“ abgesichert. Das heißt, im Falle einer Insolvenz eines Vertragspartners – das kann die Charteragentur oder der Flottenbetreiber sein – sind die eingezahlte Gelder von Charterkunden „geschützt“. Und wenn wie im Fall der Insolvenz von So Long Yachtcharter Kundengelder nicht an den Flottenbetreiber weitergeleitet wurden, übernimmt eben die Versicherung, also der „Sicherungsschein“, den Ausfall und der Charterkunde kann ohne finanziellen Verlust seinen Urlaub auf der gebuchten Yacht antreten. Der Insolvenzverwalter Boes: „In unserem Fall lagen allerdings zwei unterschiedliche Bürgschaften für Kundengelder vor. Einmal jene von Yacht-Pool. Da hat in der Abwicklung alles perfekt geklappt. Kein Kunde, dessen Yacht mit einem Sicherungsschein dieser Versicherungsgesellschaft abgesichert war, hatte irgendeinen Schaden.“ Die meisten merkten erst gar nicht, dass hier eine Insolvenz passiert war. Denn Yacht-Pool ist sofort in die Vorleistung getreten und hat für die geschädigten Kunden deren von der Charteragentur nicht weitergeleiteten Zahlungen an die entsprechenden Flottenbetreiber überwiesen. Ganz anders allerdings war es laut Insolvenzverwalter für die Kunden jener Flottenbetreiber, die über eine Absicherung bei der R+V Versicherung verfügen, abgeschlossen über die Versicherungsagentur Pantaenius, weil Yacht-Pool Sicherungsscheine nicht möglich waren für Flottenbetreiber, die nicht von Yacht- Pool gelistet wurden. Simon Boes: „Diese Charterkunden müssen sich mit erheblichem und langfristigem Ärger herumschlagen, weil sie sich selbst um die Abwicklung kümmern müssen und nicht sicher sein können, ihren entstandenen Schaden vollständig oder überhaupt ersetzt zu bekommen – und wann. R+V-Bürgschaften für derartige Schäden garantieren nämlich pro Agentur oder Flottenbetreiber nur gesamt 20.000 Euro .“ Geld weg, Schiff weg. Wie kann es überhaupt zu einer derartigen Situation kommen? Dr. Friedrich Schöchl, der als „Erfinder“ des Yacht-Pool Sicherungsscheines gilt: „Es ist geübte Praxis, dass für Charterbuchungen mitunter viele Monate und bis zu einem Jahr vorher erhebliche Anzahlungen für die gebuchte Charter zu leisten sind. Geld, das vorerst an die Agentur überwiesen wird. Wer dafür nicht eine entsprechende Absicherung erhält, läuft Gefahr, dass er bei einer Insolvenz der Agentur oder des Flottenbetreibers, an den der vorerst bei der Agentur liegende Betrag irgendwann weitergeleitet werden sollte, sein Geld verliert und möglicherweise auch kein Schiff vorfindet.“ Denn wird die Anzahlung und auch die Restzahlung nicht zum vereinbarten Termin an den Flottenbetreiber weitergeleitet, so wird er das Schiff zu Recht anderweitig verchartern, und der Skipper steht mit seiner Crew vor einer leeren Mooring. Das gleiche kann natürlich auch geschehen, wenn zwar das Geld ordnungsgemäß weitergeleitet wurde, aber inzwischen der Flottenbetreiber zahlungsunfähig wurde. Damit es nicht soweit kommt, hat Yacht-Pool eine spezifische Absicherung dieses Problems mit dem „Yacht-Pool Sicherungsschein“ entwickelt. Dr. Schöchl: „Diese Absicherung hat seit Einführung dieser Insolvenzabsicherung schon etwa 1.000 Skipper vor dem Verlust ihrer Anzahlungen bewahrt.“ 34 OCEAN7 06/2015 | November/Dezember 2015

Sicherungsschein Strenge Bonitätsprüfung. Yacht-Pool entwickelte ein Deckungskonzept, mit dem de facto die Bürgschaft dafür übernommen wird, dass so etwas nicht passiert – und wenn es doch passiert, dass zumindest der finanzielle Schaden weitgehend übernommen wird. Wer bekommt nun einen Yacht-Pool Sicherungsschein? Dr. Friedrich Schöchl: „Die Yacht-Pool-Charter-Absicherung kann nur für Firmen erfolgen, die sich vorher einer entsprechenden Bonitätsüberprüfung durch uns unterzogen haben. D. h. in der Praxis, es sind jährlich sowohl die Bilanzen der Charteragentur als auch des entsprechenden Flottenbetreibers bei Yacht-Pool zur Prüfung einzureichen. Und nur bei entsprechend guter Bonität werden diese Firmen in das „Yacht-Pool Financial Security System“ aufgenommen. Das heißt, nicht jede Charteragentur kann für jeden Flottenbetreiber beliebig einen Sicherungsschein ausgeben. Und nicht jede Charteragentur kann Mitglied des Yacht- Pool Financial Security Systems sein.“ Die Idee der Insolvenzabsicherung zog natürlich auch Mitbewerber an. Nicht alle nahmen es dabei mit der Bonitätskontrolle immer so genau. „Die mangelhafte Kontrolle dieser Anbieter zeigte sich schon im Fall der Firma Ecker, wo Yacht-Pool bereits drei Jahre vor Eintritt der Insolvenz die Bürgschaften, also den Sicherungsschein, einstellte. Sicherungsschein ist eben nicht gleich Sicherungsschein,“ sagt Dr. Schöchl. Und weiter: „Wenn man es aber mit der Bonitätsprüfung nicht so genau nimmt, kann man auch Sicherungsscheine mit leichterer Hand ausgeben, weil das Risiko des Versicherers durch die niedrigeren Deckungssummen entsprechend minimiert ist. Allerdings vielfach unbemerkt zu Lasten des Charterkunden, weil sich nicht jeder in das Kleingedruckte vertieft – und es mitunter auch nicht für jeden so leicht verständlich ist. Versicherung ist deshalb eben auch viel Vertrauenssache“. Mehr Sicherheit für Charterer Kleiner Unterschied, große Wirkung. Weil eben nicht für jeden Flottenbetreiber ein Yacht-Pool Sicherungsschein aus genannten Gründen ausgegeben werden konnte, sahen sich Chartergesellschaften nach Alternativen um. Pantaenius bot in Kooperation mit der R+V Versicherung sozusagen einen Sicherungsschein „light“ an, der sich darin unterscheidet, dass die Bürgschaft pro Agentur und Flottenbetreiber auf maximal 20.000 Euro beschränkt ist. Schäden, die diese Summe übersteigen, sind von den betroffenen Charterern anteilig selbst zu tragen, indem ihre Ersatzleistungen entsprechend „gequotet“, d. h. entsprechend gekürzt werden. Dr. Schöchl: „Bei Yacht- Pool beträgt die Absicherung aller Schäden eines Jahres 500.000 Euro und soll im kommenden Jahr auf eine Million erhöht werden.“ Dass ein Kunde seine Verluste nicht voll ersetzt bekommt, ist bei diesem System laut Dr. Schöchl deshalb nicht anzunehmen. Und war auch noch nie der Fall. Laut Insolvenzverwalter Simon Boes ergaben sich wohl auch deshalb in Bezug auf den Schadeneintritt erhebliche Unterschiede in Bezug auf die Kunden, die über einen R+V Sicherungsschein verfügten im Vergleich zu jenen, die über Yacht-Pool abgesichert waren. Da der Insolvenzverwalter an der Weiterführung des Unternehmens unter neuer Führung interessiert ist, unterstützte Yacht-Pool diese Initiative, indem sie spontan die offenen Restzahlungen, die von der Agentur nicht weitergeleitet wurden, für die über Yacht-Pool versicherten Kunden übernahm, sodass von diesen Kunden die Charter problemlos ohne Aufregung und Stress und ohne dem Risiko kein Schiff vorzufinden, angetreten werden konnte. Der Insolvenzverwalter berichtete, dass dagegen Pantaenius aufgrund der R+V-Bedingungen wohl zu Recht argumentierte, dass Ersatzzahlungen an die Charterer erst dann vorgenommen werden, wenn der Schaden tatsächlich eingetreten ist, weil ja erst dann festgestellt werden kann, was der Charterer an Ersatzleistung bekommt. Dies kann allerdings de facto erst geschehen, bis sich alle Geschädigten gemeldet haben und der Gesamtschaden geklärt ist. Übersteigt der Schaden für den Versicherer in diesem Fall die 20.000 Euro, bekommt also jeder Betroffene aliquot weniger, und um das gebuchte Schiff zu bekommen, muss er selbst die offene Chartergebühr vorerst nochmals selbst bezahlen oder erhält im ungünstigen Fall gar kein Schiff. Charter 2016 Jetzt anfordern ! sail@yachtcharter-mueller.at entlang der gesamten Adria ! ... zu Frühbucherpreisen Der Katalog 2016 ist da ... haben Sie unser neues Programm schon erhalten Tipp 2016 - LEFKAS Ionische Inseln: Meganisi, Ithaka, Kefalonia Telefon: 0732 / 65 10 05 Fax: + 0 www.yachtcharter-mueller.at

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