OCEAN7Service teures Abendessen Ein 285.000 Euro Haftungsanspruch an einen Charter-Skipper – Dr. Friedrich Schöchl von Yacht-Pool schildert einen besonders drastischen Fall. Ein sehr erfahrener Skipper, der einige 1.000 sm auf dem Buckel hat, buchte in Phuket einen Katamaran Lagoon und machte sich mit seiner Crew auf die Reise, die schönen Strände Thailands zu erforschen. Aufgrund eines geringfügigen Motorschadens, der von der Servicemannschaft des Vercharterers schnell behoben werden konnte, mussten sie auf dem Weg nach Phi Phi in einer schönen Bucht von Phanang Cave Beach die Reise unterbrechen. Die Service-Leute, die die örtlichen Verhältnisse gut kannten, empfahlen, in dieser Bucht zu übernachten und das Schiff an der dafür vorgesehenen Mooring zu belegen. Skipper und Crew befolgten die Empfehlung, vertäuten das Schiff und gingen zum Abendessen. Währenddessen kam mäßiger Wind auf. Nichts Böses ahnend war der Schrecken umso größer, als sie bei ihrer Rückkehr feststellen mussten, dass das Schiff auf das felsige Ufer zutrieb und es keine Möglichkeit der Rettung gab. Ein deutlicher Schwell führte letztlich in kürzester Zeit zur Strandung mit Totalschaden. Wie konnte das passieren? Das Schiff war mit einem drei Zentimeter Tau belegt und trotzdem losgerissen. Bei diesen Windverhältnissen eigentlich undenkbar. Die genaue Untersuchung des gerissenen Taus ließ Schnittspuren erkennen. Wohl die einzige plausible Erklärung. Aber das Schiff war ja über einen deutschen Versicherer versichert, also wohl letztlich eine Versicherungsangelegenheit, dachte der Skipper. Und in der Tat, der Versicherer zahlte – vorerst. Denn im zweiten Schritt nahm der Versicherer Regress auf den Skipper mit dem Argument, dass das Schiff unbewacht gelassen wurde und forderte vom Skipper Ersatz von 285.000 Euro. Zum Glück im Unglück hatte der Skipper eine Skipper-Haftpflicht bei Yacht-Pool. Was sie genau abdeckt, war ihm nicht so richtig klar. Denn er hatte sie nur abgeschlossen, weil die Agentur es ihm empfohlen hatte. Dass er sie wirklich jemals brauchen würde, war für ihn bei seiner Erfahrung nicht denkbar. Umso erstaunter war er, dass Yacht-Pool nicht nur vorab nach eigener Expertise den Fall analysierte und dabei zu dem Ergebnis Foto: Shutterstock 50 OCEAN7 04/2015 | Juli/August 2015
Skipper-Haftpflichtversicherung kam, dass der Tatbestand einer groben Fahrlässigkeit nicht gegeben ist, sondern auch einen erfahrenen Anwalt des Hauses Yacht- Pool stellte und sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten der berechtigten Verteidigung des Skippers übernahm. Ob die Forderung zu Recht besteht, wird letztlich das Gericht zu entscheiden haben. Das endgültige Urteil steht noch aus. Dr. Friedrich Schöchl von Yacht-Pool erklärt dazu: „Dieser jüngste Fall ist für mehrere Punkte, die wir in unserer Praxis immer wieder erleben, sehr exemplarisch. Viele Skipper schließen die Skipper-Haftpflicht nur ab, weil die Agentur es ihnen empfohlen hat, aber nicht weil sie meinen, dass sie sie aufgrund ihrer Erfahrung auch wirklich jemals brauchen würden. Sie sind sich über das Spektrum der Risiken nicht im Klaren, und können deshalb den Umfang unserer sehr extensiven Deckung nicht richtig bewerten und schätzen. Es wird vielfach übersehen, dass Sachschäden am gecharterten Schiff über die Kaution nur für leicht fahrlässige Schäden abgedeckt sind und dass für Schäden, bei denen grobe Fahrlässigkeit angenommen werden kann, der Skipper auf einmal nicht den Vercharterer als Gegner hat, sondern dessen Kaskoversicherer, der starkes Eigeninteresse hat, den Schaden dem Skipper anzulasten. Dagegen muss sich der Skipper qualifiziert verteidigen können. Und allein die Abwehr unberechtigter Forderungen, die sehr schnell erhebliche Summen ausmachen können, rechtfertigt unseres Erachtens den Abschluss einer Skipper-Haftpflichtversicherung mit dem Deckungsumfang von Yacht-Pool allemal. Ebenso wird häufig übersehen, dass für Personenschäden, die vom Skipper gegenüber seinen Crewmitgliedern erfolgen, die gleiche Problematik besteht. Nämlich, dass sich auch in diesem Fall der Skipper mit der Versicherung des Geschädigten konfrontiert sieht. Ein asymmetrisches Kräfteverhältnis, das damit ausgeglichen wird, dass via Skipper-Haftpflichtversicherung Versicherung gegen Versicherung antritt.“ Eine weitere Darstellung zum Thema „Warum eine Skipper-Haftpflichtversicherung“ finden Sie unter http://www.yacht-pool.de/charter_ versicherungen.0.html Charter Elektronik www.aichfeld-yachting.at www.salona-yachts.at ocean7_20131007_85x26_Layout 1 07.10.2013 14:31 Seite 1 Seefunkschule Adlmanninger GMDSS SRC Dauer nur 1 Tag (mit 3 Stunden Selbststudium vorab) oder interaktiver Online-Kurs www.seefunk.net YACHT-POOL CHARTERVERSICHERUNGEN A-5163 Mattsee Münsterholzstr. 45 Tel.: 06217 / 5510 Fax: 06217 / 7460 AD_nanotours_83x24,5_Layout 1 18.09.13 15:17 Seite 1 ONLINE BUCHEN BEIM SPEZIALISTEN top Last-Minute-Angebote: www.nano-tours.com Seefahrtschulen www.segelschule.at Versicherungen ocean7_20150208_85x26 yachtversicherung_Layout 1 08.02.2015 19:59 Seite YACHT-POOL YACHTVERSICHERUNGEN A-5163 Mattsee Münsterholzstr. 45 Tel.: 06217 / 5510 Fax: 06217 / 7460 Zubehör/Ausrüstung PUMPEN i n f o @ w a t e r - s h o p . c o m FILTERSYSTEME Tel: +49 8054 9999001 WATERMAKER FÜR YACHTEN KATADYN TRINKWASSERDESINFEKTION 5 , 0 0 E u r o G u t s c h e i n - C o d e f ü r I h r e n E r s t k a u f : E - 2 0 1 2 - 0 2 - X Juli/August 2015 | OCEAN7 04/2015 51
Laden...
Laden...
Laden...
Follow Us
Facebook
Twitter