Ocean7
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ocean7 2/2023

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Boot Tulln. 360 Aussteller aus 21 Nationen zeigen auf der Austrian Boat Show vom 2. bis 5. März die gesamte Welt des Wassersports. Captain Gugg. Ein Österreicher rockt das legendäre Golden Globe Race! Wir durften kurz mit Skipper Michael Guggenberger telefonieren. Sinking World. Andreas Franke macht Kunst unter Wasser – und zeigt diese auch dort. Ausgesuchte Werke sind aber auch im von ihm betriebenen oceanstore in Wien zu sehen. Hanse 510. Die größte auf der Boot Tulln gezeigte Segelyacht im Porträt. Wellcraft 355. Das US-amerikanische SUV der See(n) ist ebenfalls in Tulln zu sehen. Donau. Mit dem Motorboot Österreichs großen Strom erkunden. Kleine Kykladen. Segel-Blogger Markus Silbergasser führt durch die fast unbewohnte griechische Inselgruppe. Feuer frei. Weltumsegler Wolfgang Hausner gibt Tipps, wie man seine Yacht mit legalen Waffen gegen Überfälle schützen kann. Meer hilft. Ein Viertel des menschlich freigesetzten Kohlendioxids schluckt der Ozean.

M V S Ö MOTORBOOTSPORT

M V S Ö MOTORBOOTSPORT UND SEEFAHRTS VERBAND ÖSTERREICH News März/April 2023 Bootstransport – Gefahrentransport? Ich habe diese Überschrift aus aktuellen Gründen ganz bewusst gewählt. Bei Bootstransporten mit Anhängern führten auch 2022 wieder mangelhafte Sicherheitsmaßnahmen, die eigentlich selbstverständlich sein sollten, und überhöhte Geschwindigkeit zu schweren Unfällen. Text MANFRED FUCHS, REFERAT TECHNIK MSVÖ Um Unfälle zu vermeiden, gibt es viele wirksame Methoden. Wie im Flugverkehr längst Standard, habe ich eine Checkliste erstellt, um Unfälle beim Bootstransport und Behördenprobleme zu minimieren: GESETZLICHE BESTIMMUNGEN • Habe ich die entsprechenden Berechtigungen zum Lenken meines Fahrzeugs samt Anhänger? • Erfülle ich alle gesetzlichen Bestimmungen? (Achtung auf andere Bestimmungen im Ausland) • Führe ich alle vorgeschriebenen Accessoires mit? (Warnweste/n, Ersatzlampen, Pannendreieck, Erste Hilfe Box usw.) • Vignettenpflicht auf Autobahnen und Schnellstraßen – in der Schweiz benötigt auch der Anhänger eine Vignette! • Informieren Sie sich über gesetzliche Bestimmungen. (Zulässige Höchstgeschwindigkeiten usw.) • Ladungssicherung: Verwenden Sie nur Gurte mit CE-Kennzeichnung, selbst wenn Sie sicher sind, dass Ihre Bootstaue mit Ihren bewährten Knoten genauso gut halten. • Beachten Sie die Höchstwerte im Typenschein ihrer Fahrzeuge wie Stützlast und Gesamtgewicht. Achtung, wenn zusätzliche Lasten (mit)transportiert werden. • Ist die §57a-Plakette noch gültig? Schadhafte Radlager des Anhängers sind häufige Ursache für schwere Unfälle. FOTO: ROMAN BABAKIN/SHUTTERSTOCK.COM TECHNISCHE HINWEISE Vor jeder längeren Fahrt ist eine technische Inspektion durch einen Fachmann empfehlenswert! Besonders wichtig nach längerer Nichtverwendung des Anhängers und vor längeren Transportdistanzen: • Den Radlagern des Anhängers sollte großes Augenmerk gewidmet werden, weil sie fast immer Ursache für schwere Unfälle sind. Wenn infolge von Slipvorgängen Wasser in die Radlager eingedrungen ist, ist zu beachten, dass Salz und höhere Temperaturen zu gefährlichen Oxydationen führen können! • Wenn bei einem Slipvorgang Wasser in die Radlager gelangt ist, sollte unbedingt vor der nächsten längeren Fahrt ein Fachmann die Radlager kontrollieren und bei Bedarf das Fett erneuern. • Es gibt eine einfache Methode, die Auflaufbremse des Anhängers während der Fahrt zu überprüfen: Der Beginn und das Ende des Bremsvorgangs muss ruckfrei erfolgen. Wenn Sie auf einem leicht abschüssigen Straßenstück ausgekuppelt eine Abbremsung durchführen, muss nach Lösen der Fußbremse auch die Auflaufbremse selbsttätig lösen! Man merkt das, wenn das Fahrzeug samt Anhänger ungebremst weiterrollt. Achten Sie darauf, dass sich vor diesem Manöver kein Fahrzeug dicht hinter Ihnen befindet! 84 2/2023

Geschwindigkeitsbegrenzungen in Österreich (Pkw, Kombis und Lkw bis 3,5 t) • Vor jeder längeren Fahrt oder nach längerem Stillstand sollte der Reifendruck und die Beleuchtung überprüft werden. Zu niedriger Reifendruck führt häufig zu Reifenschäden! • Legen Sie notwendige Pausen ein. Dabei können Sie die Funktion der Befestigungsgurte überprüfen und die Reifen anfühlen: Leichte Erwärmung ist unbedenklich. Achtung, wenn die Reifen unterschiedlich warm sind! FÜHRERSCHEINBESTIMMUNGEN (Österreich) BEI VERWENDUNG VON ANHÄNGERN (Klassen B und BE): Für alle FS-Klassen gilt: Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers darf die im Typenschein/ Zulassungsschein des Zugfahrzeugs eingetragene maximale Anhängelast nicht übersteigen! Führerscheinklasse B • Leichte Anhänger (höchstzul. Gesamtgewicht < 750 kg). Mit FS B dürfen Fahrzeuge mit höchstzulässigem Gesamtgewicht von < 3.500 kg gelenkt werden. In Kombination mit einem leichten Anhänger kann deshalb eine Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von max. 4.250 kg erreicht werden. • Schwere, auflaufgebremste Anhänger (höchstzul. Gesamtgewicht > 750 kg). Ortsgebiet/Freilandstraße/Autobahn, Autostraße Mit leichtem Anhänger 50/100/100 Mit schwerem Anhänger (Klasse B) 50/80/100 Mit schwerem Anhänger (Klasse BE / Code 96) 50/70/80 Die höchstzulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs plus Anhänger darf 3.500 kg nicht übersteigen. Führerscheinkl. B mit Code 96 (Zusatzausbildung Theorie und Praxis, keine Prüfung) • Schwere, auflaufgebremste Anhänger: Die höchstzulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs plus Anhänger darf 4.250 kg nicht übersteigen. Führerscheinklasse BE • Der Anhänger darf maximal ein höchstzulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg haben. • Das höchstzulässige Gesamtgewicht beider Fahrzeuge (Zugfahrzeug plus Anhänger) darf 7.000 kg nicht übersteigen. • Bei Führerscheinausstellungen vor dem 19.1.2013 dürfen auch Anhänger von mehr als 3.500 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht gezogen werden. Bei Führerschein-Neuausstellungen nach diesem Datum wird dies mit einem Code „79.06“ zusätzlich vermerkt. VERWENDUNG VON PROBE- FAHRT-KENNZEICHEN (PFK) Die Verwendung ist im Kraftfahrgesetz geregelt. Weil missbräuchliche Verwendung meist durch mangelnde Kenntnis der Rechtslage relativ häufig vorkommen, kontrolliert die Exekutive sehr konsequent. PFK dienen gemäß Gesetz für gewerbliche Probefahrten und gewerbliche Überstellungsfahrten von und zum Betrieb des Zulassungsbesitzers und der Zulassungsbesitzerin. Die PFK können auch von betriebsfremden Personen verwendet werden, wenn „ein gewerblicher Hintergrund“ vorhanden ist (Gebraucht- oder Neuwagenkauf, Überstellung zum, oder vom Betrieb zwecks Reparatur/Service am Fahrzeug). Der „Nachweis über die Verwendung der Bewilligung“ kann schriftlich, oder digital mit Fahrtenbuch erfolgen und muss folgende Daten enthalten: Fahrzeug, Lenker, Fahrtstrecke, Zweck der Fahrt. Die Exekutive kontrolliert die Fahrtenbücher entweder direkt bei einer Fahrzeugkontrolle oder infolge einer Routinekontrolle später im Betrieb. Nicht zulässig sind: • Alle Fahrten, die nicht den Verwendungsbestimmungen im KFG entsprechen, wie Personentransporte, Gütertransporte, Ausflugsfahrten, Überstellungsfahrten vom Sommer- zum Winterliegeplatz und retour. • Alle Fahrten, die nur deshalb mit einem PFK durchgeführt werden, weil eine behördliche Zulassung (noch) nicht erfolgte. Ausnahme: Gewerbliches Neuund Gebrauchtwagengeschäft durch den Berechtigten. • Längere Unterbrechungen der Probe- bzw. Überstellungsfahrt (Parken mit PFK z. B. zwecks Übernachtung). Die Strafhöhe für den Lenker, aber auch für den Bewilligungsbesitzer richtet sich in der Regel nach der Art des definitiven Missbrauchs. Im Wiederholungsfall kam es schon mehrmals zum Entzug der Probefahrtbewilligung! Plöschenberg statt Tulln – zielführende Seminare statt lautem Messeauftritt Die direkten Kunden der Prüfungsorganisation MSVÖ sind Ausbildungsstätten und Prüfer. Für diesen Kreis ist es zielführender, Seminare im Landgasthaus Plöschenberg zu veranstalten. Bei diesen Fachseminaren gelingt der persönliche Kontakt mit konstruktiven Gesprächen bedeutend besser als in einer Messehalle. Sofern die Anregungen und Ideen der Teilnehmer der neuen Jachtverordnung entsprechen, können diese auch gleich im großen Kreis besprochen und ggf. vor Ort umgesetzt werden. Diese Seminare haben einen größeren Mehrwert für das Prüfungs- und Ausbildungswesen als ein Messeauftritt. Wir sind auch weiterhin über E-Mail (msvoe@ msvoe.at) und Telefon (+43/1/609 44 40) erreichbar und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit unseren ehrenamtlichen Prüfern und unseren Ausbildungs stätten! 2/2023 85

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